Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Fahrgemeinschaft - Allgemeines
Fahrgemeinschaft - Allgemeines
Information
Bilden mehrere Personen zur gemeinsamen Nutzung eines Kraftfahrzeugs eine Gemeinschaft, um regelmäßig ein gemeinsames Wegeziel (Ort, Arbeitsstätte etc.) zu erreichen, so spricht man von einer Fahrgemeinschaft. Spätestens seit der Ölkrise und den damit einhergehenden Sonntags-Fahrverboten Anfang der 70er-Jahre hat sich in breiten Bevölkerungsschichten ein Gespür dafür entwickelt, welchen Kostenfaktor das Auto im familiären Haushaltsbudget darstellt.
Insbesondere die Tatsache, dass die steuerlich anzusetzenden Werbungskosten für die Fahrten zum und vom Arbeitsplatz oftmals die realen Kosten nicht widerspiegeln, hat viele Arbeitnehmer dazu veranlasst, Fahrgemeinschaften zu gründen, die sich die Kosten teilen. Die derzeit vielfach noch fehlende Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs trägt das Ihrige dazu bei, dass Fahrgemeinschaften als wünschenswerte Alternative zur individuellen Anfahrt zum Betrieb angesehen werden. Mit der Begründung einer Fahrgemeinschaft verbinden sich aber eine Reihe zivil-, sozial- und steuerrechtlicher Fragen.
Siehe auch
Fahrgemeinschaft - Haftungsrechtliche Fragen
Fahrgemeinschaft - Pendlerpauschale