Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 122 EStG, Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit
§ 122 EStG
Einkommensteuergesetz (EStG)
Bundesrecht
XV. – Energiepreispauschale
§ 122 EStG – Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit
1Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. 2Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.
Zu § 122: Angefügt durch G vom 23. 5. 2022 (BGBl I S. 749); geändert durch G vom 16. 12. 2022 (BGBl I S. 2294) (21. 12. 2022).