Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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R 18.3 EStR 2005, R 18.3 Veräußerungsgewinn nach § 18 Abs. 3 EStG
R 18.3 EStR 2005
Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (EStR 2005)
Bundesrecht
Zu § 18 EStG
R 18.3 EStR 2005 – R 18.3
Veräußerungsgewinn nach § 18 Abs. 3 EStG
Allgemeines
(1) Bei einer >Veräußerung oder Aufgabe i.S.d. § 18 Abs. 3 EStG gelten die Ausführungen in R 16 entsprechend.
Einbringung
(2) Bei Einbringung einer freiberuflichen Praxis in eine Personengesellschaft ist § 24 UmwStG anzuwenden.
Aufgabe
(3) Eine Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit ist dann anzunehmen, wenn sie der betreffende Stpfl. mit dem Entschluss einstellt, die Tätigkeit weder fortzusetzen noch das dazugehörende Vermögen an Dritte zu übertragen.
Freibetrag
(4) Die Gewährung des Freibetrags nach § 18 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 4 EStG ist ausgeschlossen, wenn dem Stpfl. für eine Veräußerung oder Aufgabe, die nach dem 31.12.1995 erfolgt ist, ein Freibetrag nach § 14 Satz 2, § 16 Abs. 4 oder § 18 Abs. 3 EStG bereits gewährt worden ist.