Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Beschäftigungsverbote
Beschäftigungsverbote
Information
Man unterscheidet generelle und individuelle, totale und partielle Beschäftigungsverbote.
Generelle Beschäftigungsverbote gelten für alle Arbeitnehmer eines bestimmten Personenkreises ohne weitere Voraussetzungen kraft Gesetzes. Dazu gehören das Beschäftigungsverbot während der Mutterschutzfristen und das Verbot von Kinderarbeit.
Individuelle Beschäftigungsverbote ergeben sich aus der ärztlichen Weisung, einen Arbeitnehmer für eine bestimmte Arbeit, einen bestimmten Zeitraum usw. nicht oder nur eingeschränkt zu beschäftigen. Sie setzen immer eine konkrete ärztliche Untersuchung voraus.
Ein totales Beschäftigungsverbot untersagt die Beschäftigung des Arbeitnehmers überhaupt, ein partielles nur seinen Einsatz zu bestimmten Arbeiten.
Siehe auch
Gesundheitszeugnis - AllgemeinesJugendarbeitsschutz