Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Rentenversicherung
Rentenversicherung
Kurzinfo
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, der vorwiegend der Alterssicherung von abhängig Beschäftigten sowie weiterer Personen, die der Versicherungspflicht unterliegen, freiwillig Beiträge zahlen oder als versichert gelten, dient.
Sie ist somit für die meisten Menschen weiter wichtigster Baustein ihrer Altersversorgung. Darüber hinaus bietet sie den Versicherten schon weit vor dem Eintritt ins Rentenalter wichtige Leistungen.
Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen durch die per Gesetz vorgeschriebene Teilnahme im Umlageverfahren. Wer Beiträge aufgrund einer Versicherungspflicht oder einer freiwilligen Versicherung einzahlt, bezahlt damit die derzeit zu zahlenden Renten an die Empfänger von Rentenleistungen und erwirbt selbst einen Anspruch auf seine eigene Rente (Generationenvertrag).
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland hat ihre Grundlage im SGB VI.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Versicherung zum Schutz des Einzelnen und der Familie, die bei Erwerbsminderung, Alter und Tod Renten zahlt. Darüber hinaus werden Leistungen zur Rehabilitation gewährt. Zu den Aufgaben der Rentenversicherung gehört es auch, allgemeine Maßnahmen zur Besserung der gesundheitlichen Verhältnisse der gesamten Bevölkerung durchzuführen. Außerdem werden Zuschüsse zu den Beiträgen der Krankenversicherung der Rentner gezahlt.
In der Deutschen Rentenversicherung sind alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung unter einem Dach zusammengefasst. Sie besteht aus zwei Bundesträgern (Deutsche Rentenversicherung Bund und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) sowie 14 regionalen Rentenversicherungsträgern. Hauptsitz der Deutschen Rentenversicherung Bund ist Berlin.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Rentenversicherung sind hauptsächlich das SGB IV und das SGB VI.
Information
Die Rentenversicherung ist heute eine Versicherung für die gesamte Bevölkerung. Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit, ihr beizutreten. Die Finanzierung erfolgt aus Beiträgen der Arbeitgeber und der Versicherten sowie aus Bundeszuschüssen. Merkmale des Finanzierungssystems sind das Umlageverfahren und der Generationenvertrag.
Der Generationenvertrag ist ein unausgesprochener und nicht schriftlich festgelegter Vertrag zwischen der beitragszahlenden und der rentenempfangenden Generation. Innerhalb des Vertrages ist es die Verpflichtung der heutigen Generation, durch ihre Beiträge die Renten der vorhergehenden Generation zu sichern, und zwar in der Erwartung, dass die ihr folgende Generation die gleiche Verpflichtung übernimmt. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung.
Siehe auch
Geringfügige Beschäftigung - BeispieleGeringfügige Beschäftigung - FallkonstellationenOrganisationsreform - RentenversicherungPauschalbeiträgeRentenreformRentenversicherungsträgerSozialversicherungVerzichtserklärungZusammenrechnung