Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Rentenwert - aktueller
Rentenwert - aktueller
Normen
§§ 68, 68a, 154 Abs. 3, 255a - 255f SGB VI
Kurzinfo
Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters aus der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgeltes gezahlt worden sind. Er ist Teil der Rentenformel und dient zur Dynamisierung der Rente. Solange in den alten und neuen Bundesländern noch unterschiedliche Einkommensverhältnisse bestehen, ist für das Beitrittsgebiet ein eigener aktueller Rentenwert maßgebend.
Das "Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz - RÜAbschlG)" vom 17.07.2017 (BGBl. I, Nr. 49 vom 24.07.2017, S. 2575) sieht jedoch vor, dass die unterschiedlichen Werte bis zum Jahre 2024 schrittweise auf gleiches Niveau angehoben werden.
Information
Mit dem Inkrafttreten des SGB VI am 01.01.1992 ist der aktuelle Rentenwert der Betrag, der innerhalb der Rentenformel ein wesentlicher Faktor und für alle Versicherten gleich hoch ist.
Der aktuelle Rentenwert (West) verändert sich im Jahr 2021 nicht und beträgt demnach weiterhin 34,19 EUR. Der aktuelle Rentenwert (Ost) hat sich zum 01.07.2021 von 33,23 EUR auf 33,47 EUR erhöht. Diese Werte gelten bis zum 30.06.2022. Die Ermittlung des aktuellen Rentenwertes erfolgt in der Weise, in dem der bisherige aktuelle Rentenwert
- mit dem Faktor für die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer,
- mit dem Faktor für die Veränderung des durchschnittlichen Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung und
- mit dem Nachhaltigkeitsfaktor
vervielfältigt wird.
Alle drei Faktoren können grundsätzlich sowohl eine Erhöhung als auch eine Minderung des aktuellen Rentenwertes bewirken. Anhand dieser Modalitäten würde sich nach der Rentenanpassungsformel zum 01.07.2021 ein rechnerischer aktueller Rentenwert (West) von 33,08 EUR ergeben. Die Schutzklauseln des § 68a SGB VI und des § 255e SGB VI verhindern jedoch eine ggf. eintretende Minderung, sodass eine Rentenkürzung zum 01.07.2021 nicht erfolgte. Die Werte unterbliebener Kürzungen sollen jedoch durch die geplante Reaktivierung des Nachholfaktors mit den nachfolgenden Rentenerhöhungen verrechnet werden.
Bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in Deutschland werden die für bestimmte rentenrechtliche Zeiten im Beitrittsgebiet und im jeweiligen Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ermittelten Entgeltpunkte Ost mit dem niedrigeren aktuellen Rentenwert Ost vervielfältigt.
Die teilweise stark unterschiedlichen Anpassungssätze West und Ost sorgen allerdings auch dafür, dass der aktuelle Rentenwert Ost zum 01.07.2021 97,90 % des Westwertes erreicht hat und damit die Angleichung des Rentenniveaus West zu Ost weiter vorangetrieben wird.
Der endgültige Schritt zur Anpassung der Leistungen "Ost" an das Niveau der Leistungen "West" ist mit dem "Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung" - Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz (s.o.) vollzogen.
Die Angleichung geschieht in der Weise, dass
- 1.
der "Hochwertungsfaktor" für die niedrigeren Arbeitsentgelte der "Ost-Arbeitnehmer" schrittweise bis zum Jahre 2024 abgeschmolzen und
- 2.
ebenfalls schrittweise bis zum Jahre 2024 der "aktuelle Rentenwert - Ost" auf das Niveau des "aktuellen Rentenwertes – West" angehoben wird.
Das Ostniveau des aktuellen Rentenwertes liegt am 01.07.2021 nunmehr bei 97,90 %. Die schrittweise Anhebung (jeweils zum 01.07. eines Jahres) ist wie folgt vorgesehen:
- 2022 auf 98,6 %
- 2023 auf 99,3 % und
- 2024 auf 100 %.
Die stufenweise Angleichung gilt auch für die Bezugsgröße Ost und die Beitragsbemessungsgrenze Ost.
Bei der Ermittlung und Festsetzung des aktuellen Rentenwertes ist auch darauf zu achten, dass das "Sicherungsniveau" einer Rente gem. § 154 Abs. 3 SGB VI in den Jahren 2019 bis 2025 den Wert von 48 % nicht unterschreitet. Das Sicherungsniveau, auch als Rentenniveau bezeichnet, ist der Verhältniswert aus der verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt des betreffenden Kalenderjahres. Das Sicherungsniveau des Jahres 2021 beträgt 49,37 %.
Siehe auch