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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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AltTZG - Altersteilzeitgesetz
Altersteilzeitgesetz
Bundesrecht
Altersteilzeitgesetz
Vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1078) (1)
Zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 16 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2328)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
Grundsatz | 1 |
Begünstigter Personenkreis | 2 |
Anspruchsvoraussetzungen | 3 |
Leistungen | 4 |
Erlöschen und Ruhen des Anspruchs | 5 |
Begriffsbestimmungen | 6 |
Berechnungsvorschriften | 7 |
Arbeitsrechtliche Regelungen | 8 |
Insolvenzsicherung | 8a |
Ausgleichskassen, gemeinsame Einrichtungen | 9 |
Soziale Sicherung des Arbeitnehmers | 10 |
Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers | 11 |
Verfahren | 12 |
Auskünfte und Prüfung | 13 |
Bußgeldvorschriften | 14 |
(weggefallen) | 15 |
Übergangsregelung nach dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung | 15a |
Übergangsregelung nach dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung | 15b |
Übergangsregelung nach dem Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit | 15c |
Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit | 15d |
Übergangsregelung nach dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit | 15e |
Übergangsregelung nach dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt | 15f |
Übergangsregelung zum Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt | 15g |
Übergangsregelung zum Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung | 15h |
Übergangsregelung zum Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung | 15i |
Übergangsregelungen zum Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung | 15j |
Befristung der Förderungsfähigkeit | 16 |
Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1078)