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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 92 HwO, Organe
§ 92 HwO
Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Bundesrecht
Vierter Teil – Organisation des Handwerks → Vierter Abschnitt – Handwerkskammern
§ 92 HwO – Organe
Die Organe der Handwerkskammer sind
- 1.die Mitgliederversammlung (Vollversammlung),
- 2.der Vorstand,
- 3.die Ausschüsse.
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