Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

©
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
§ 36 AO, Erlöschen der Vertretungsmacht
§ 36 AO
Abgabenordnung (AO)
Bundesrecht
Zweiter Teil – Steuerschuldrecht → Erster Abschnitt – Steuerpflichtiger
§ 36 AO – Erlöschen der Vertretungsmacht (1)
weitergehende Erläuterungen zur Vorschrift siehe AEAO zu § 36 - Erlöschen der Vertretungsmacht
Aktionen
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.