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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 19 StBerG, Erlöschen der Anerkennung
§ 19 StBerG
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Bundesrecht
Zweiter Abschnitt – Lohnsteuerhilfevereine → Zweiter Unterabschnitt – Anerkennung
§ 19 StBerG – Erlöschen der Anerkennung
(1) Die Anerkennung erlischt durch
- 1.Auflösung des Vereins;
- 2.Verzicht auf die Anerkennung;
- 3.Verlust der Rechtsfähigkeit.
(2) Der Verzicht ist schriftlich gegenüber der Aufsichtsbehörde zu erklären.
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