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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 320 UmwG, Aufhebung des Umwandlungsgesetzes 1969
§ 320 UmwG
Umwandlungsgesetz (UmwG)
Bundesrecht
Siebentes Buch – Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 320 UmwG – Aufhebung des Umwandlungsgesetzes 1969
Das Umwandlungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. November 1969 (BGBl. I S. 2081), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. März 1994 (BGBl. I S. 560), wird aufgehoben.
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