Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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AUV 2003 - Auslandsumzugskostenverordnung
Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen (Auslandsumzugskostenverordnung - AUV)
Bundesrecht
Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen
(Auslandsumzugskostenverordnung - AUV)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2360)
Außer Kraft am 1. Dezember 2012 durch § 30 Satz 2 der Verordnung vom 26. November 2012 (BGBl. I S. 2349) (1)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
Allgemeines | 1 |
Beförderungsauslagen | 2 |
Lagern und Unterstellen von Umzugsgut | 3 |
Reisekosten | 4 |
Mietentschädigung | 5 |
Auslagen zur Erlangung einer Wohnung | 6 |
Beiträge zum Beschaffen technischer Geräte | 7 |
Auslagen für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht | 8 |
Beiträge zum Instandsetzen von Wohnungen | 9 |
Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen | 10 |
Beitrag zum Beschaffen klimabedingter Kleidung | 11 |
Ausstattungsbeitrag | 12 |
Einrichtungsbeitrag | 13 |
Umzugskostenvergütung in Sonderfällen | 14 |
Umzugsbeihilfen | 15 |
Erstattung der Auslagen für Umzugsvorbereitungen bei Widerruf der Zusage der Umzugskostenvergütung | 16 |
Umzugskostenvergütung bei einer Auslandsverwendung von weniger als zwei Jahren | 17 |
Auslagen für die Rückführung von Berechtigten und deren Angehörigen sowie von Umzugsgut aus Gefährdungsgründen | 18 |
Umzugskostenvergütung beim Ausscheiden aus dem Dienst | 19 |
Härtefälle | 20 |
Übergangsvorschrift | 21 |
(In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten) | 22 |
Zur weiteren Anwendung s. § 29 Absatz 2 der Verordnung vom 26. November 2012 (BGBl. I S. 2349)