Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

©
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
§ 265b SGB V (weggefallen)
§ 265b SGB V
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
Bundesrecht
Achtes Kapitel – Finanzierung → Vierter Abschnitt – Finanzausgleiche und Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
§ 265b SGB V
(weggefallen)
Aktionen
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.