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BFH, 25.07.1997 - VI R 108/96 - Unterhaltsverpflichtung; Auslegung des Begriffs; Unterhaltsbedarf; Beitrag jedes Elternteils
Bundesfinanzhof
Urt. v. 25.07.1997, Az.: VI R 108/96
Unterhaltsverpflichtung; Auslegung des Begriffs; Unterhaltsbedarf; Beitrag jedes Elternteils
BFH, 25.07.1997 - VI R 108/96
Redaktioneller Leitsatz:
Der in § 32 Abs. 6 S. 4 EStG 1990 verwendete Begriff "Unterhaltsverpflichtung" meint die Unterhaltsverpflichtung eines Elternteils und nicht den Unterhaltsbedarf eines Kindes. Insofern richtet sich die Unterhaltsverpflichtung im Sinne dieser Vorschrift gerade nicht nach dem Unterhaltsbedarf eines Kindes im Sinne des § 1610 Abs. 2 BGB, sondern nach der konkreten Unterhaltsverpflichtung eines Elternteils im Sinne des § 1603 Abs. 1 BGB. Auf den Beitrag eines jeden Elternteils zum Unterhaltsbedarf eines Kindes kommt es dabei nicht an.