Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 1 RdSchr. vom 20.12.2022-II, Gesetzliche Vorschriften
Tit. 1 RdSchr. vom 20.12.2022-II
Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 SGB IV ab dem 01.01.2023
Tit. 1 RdSchr. vom 20.12.2022-II – Gesetzliche Vorschriften
Zu § 454 Abs. 2 und 3 SGB III
Zu § 20 Abs. 2 und 2a SGB IV
Zu § 134 SGB IV
Zu § 226 Abs. 4 und 5 SGB V
Zu § 249 Abs. 1, 3 und 4 SGB V
Zu § 168 Abs. 1d und 3 SGB VI
Zu § 58 Abs. 3 und 5 SGB XI
Zu § 2 Abs. 2 und 3 SGB BVV