Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 2.1.1.1.2.8 RdSchr. vom 07.09.2022, Gründungszuschuss für Existenzgründende (§§ 93 und 94 SGB III)
Tit. 2.1.1.1.2.8 RdSchr. vom 07.09.2022
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII
Tit. 2.1.1.1 – Anspruchsberechtigter Personenkreis → Tit. 2.1.1.1.2 – Leistungsbeziehende nach dem SGB III
Tit. 2.1.1.1.2.8 RdSchr. vom 07.09.2022 – Gründungszuschuss für Existenzgründende (§§ 93 und 94 SGB III)
Arbeitnehmende, die eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit aufnehmen und dadurch die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen "Gründungszuschuss für Existenzgründer". Dieser wird für die Dauer von neun Monaten in Höhe des Betrags geleistet, den der Arbeitnehmende als Arbeitslosengeld zuletzt bezogen hat, zuzüglich von monatlich 300 EUR. Der Gründungszuschuss kann für weitere sechs Monate in Höhe von monatlich 300 EUR geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.