Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 2.1.1.1.2.6.3 RdSchr. vom 07.09.2022, Höhe und Berechnung des Saison-Kurzarbeitergeldes
Tit. 2.1.1.1.2.6.3 RdSchr. vom 07.09.2022
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII
Tit. 2.1.1.1.2 – Leistungsbeziehende nach dem SGB III → Tit. 2.1.1.1.2.6 – Saison-Kurzarbeitergeld
Tit. 2.1.1.1.2.6.3 RdSchr. vom 07.09.2022 – Höhe und Berechnung des Saison-Kurzarbeitergeldes
Bei dem Saison-Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine Sonderform des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes (§ 95 SGB III); die Vorschriften über das Kurzarbeitergeld finden Anwendung (§ 101 Abs. 7 SGB III). Hinsichtlich Bemessung und Höhe wird auf die Ausführungen unter 2.1.1.1.2.5.1 "Höhe und Berechnung des Kurzarbeitergeldes (§§ 105 und 106 SGB III)" verwiesen.