Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 11.2.1.1.4.3 RdSchr. vom 07.09.2022, Beziehende von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
Tit. 11.2.1.1.4.3 RdSchr. vom 07.09.2022
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII
Tit. 11.2.1.1.4 – Leistungsbeziehende nach dem SGB III → Tit. 11.2.1.1.4.1 – Beziehende von Arbeitslosengeld nach dem SGB III
Tit. 11.2.1.1.4.3 RdSchr. vom 07.09.2022 – Beziehende von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
(1) Für Versicherte, die Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (§ 144 SGB III) beziehen, besteht ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 44b Abs. 1 SGB V erfüllen.
(2) Wird die berufliche Weiterbildung durch die Begleitung nach § 44b SGB V unterbrochen, besteht in dieser Zeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es gelten daher auch in diesen Fällen die Ausführungen des Abschnittes 11.2.1.1.4.1 "Beziehende von Arbeitslosengeld nach dem SGB III". Eine Unterbrechung der Maßnahme kann analog § 71 Abs. 3 SGB IX angenommen werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Weiterbildung in absehbarer Zeit fortgesetzt werden kann.