Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 2.1.1.1.1.7 RdSchr. vom 07.09.2022, Arbeitnehmende ohne 6-wöchigen Entgeltfortzahlungsanspruch
Tit. 2.1.1.1.1.7 RdSchr. vom 07.09.2022
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII
Tit. 2.1.1.1 – Anspruchsberechtigter Personenkreis → Tit. 2.1.1.1.1 – Arbeitnehmende (Arbeiter, Angestellte)
Tit. 2.1.1.1.1.7 RdSchr. vom 07.09.2022 – Arbeitnehmende ohne 6-wöchigen Entgeltfortzahlungsanspruch
Arbeitnehmende, die einen 6-wöchigen Entgeltfortzahlungsanspruch nicht realisieren können (z. B. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses bis zu 10 Wochen), haben nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V keinen Anspruch auf Krankengeld, es sei denn, das Mitglied gibt eine Wahlerklärung ab, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll (siehe 2.1.1.3.2 "Unständig oder kurzzeitig Beschäftigte").