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BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 1/16 R - Anspruch auf Arbeitslosengeld; Berücksichtigung des Einkommens während eines freiwilligen sozialen Jahres bei der Bemessung der Leistung
Bundessozialgericht
Urt. v. 23.02.2017, Az.: B 11 AL 1/16 R
Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland macht keinen Unterschied
Das BSG hat einer Frau, die bei einem deutschen Träger im Ausland (hier in Frankreich) ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvierte, Anspruch auf Arbeitslosengeld I zugesprochen, nachdem sie nach Deutschland zurückgekehrt und bis zur Aufnahme eines Studiums arbeitslos war. Dies auch dann, wenn dies im Gesetz so nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Höhe der Entgeltersatzleistung richte sich in diesen Fällen aber nicht nach einem fiktiven Arbeitsverdienst entsprechend der Qualifikation, sondern nur nach den während des FSJ bezogenen Leistungen (hier waren das 200 Euro plus Unterkunft und Verpflegung pro Monat).
Quelle: Wolfgang Büser
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Berücksichtigung des Einkommens während eines freiwilligen sozialen Jahres bei der Bemessung der Leistung
Rechtsgrundlagen:
§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3 FSJG
§ 6 Abs. 1 S. 1 FSJG
§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 FSJG
Fundstellen:
BSGE 122, 271 - 279
Breith. 2017, 946-953
info also 2017, 170
NJW 2017, 10
NZS 2018, 146-150
SGb 2017, 209-210