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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BSG, 20.07.2017 - B 12 KR 12/15
Bundessozialgericht
Urt. v. 20.07.2017, Az.: B 12 KR 12/15
Krankenversicherung: Ein "Überbrückungsgeld" ist kein Versorgungsbezug - bis…
Zahlt ein Arbeitgeber einem ausscheidenden Mitarbeiter ein "Überbrückungsgeld" bis zum Beginn der Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente, so handelt es sich nicht um einen "Versorgungsbezug", von denen Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden müssen. Dies auch dann nicht, wenn die Bezüge als ein "betriebliches Ruhegeld" bezeichnet werden. Auf die weiterlaufenden Einnahmen werden aber mit Rentenbeginn Krankenkassenbeiträge fällig, weil es sich dann nicht mehr um Zahlungen mit "Überbrückungsfunktion" handelt.
Quelle: Wolfgang Büser
Fundstellen:
DB 2017, 21 (Pressemitteilung)
DStR 2017, 12
DStR 2017, 14
LGP 2017, 142
NVwZ 2017, 9 (Pressemitteilung)
NWB 2017, 2409
NWB direkt 2017, 843
NZA 2017, 8
NZG 2017, 6
NZG 2017, 7
NZS 2017, 8
SGb 2017, 509
SPA 2017, 136
ZAP EN-Nr. 15/2018
ZAP 2018, 13