Pflegeversicherung und Pflegezeit

Ein Pflegebedürftiger geht mit einer Begleitperson spazieren
Thema
Pflegeversicherung und Pflegezeit

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Als umfassende Pflichtversicherung gilt sie für alle, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Dabei sind alle, die gesetzlich krankenversichert sind, grundsätzlich automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt allgemein für Versicherte mit einem Kind 3,4 Prozent beziehungsweise für Kinderlose 4,0 Prozent. Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es seit 1. Juli 2023 Beitragsabschläge.

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  • Klaus Herrmann, AOK Bayern
    28.07.2023 | Podcast Pflegeversicherung, Folge 3
    Welche Sonderregeln gelten in Sachsen und was ist mit den Beiträgen bei freiwillig Versicherten? Antworten im Podcast.
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