
Kurzarbeit
Kann im Betrieb vorübergehend nicht gearbeitet werden, soll Kurzarbeitergeld den Verdienstausfall der Beschäftigten teilweise ausgleichen. Es wird unterschieden zwischen konjunktureller und saisonaler Kurzarbeit. Der Arbeitgeber berechnet und zahlt das Kurzarbeitergeld. Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und bei den Entgeltmeldungen gelten Besonderheiten. Neu hinzugekommen ist seit 1. April 2024 das Qualifizierungsgeld. Ziel des Qualifizierungsgeldes ist es, durch bedarfsgerechte Qualifizierungsmaßnahmen Beschäftigte in Betrieben zu halten, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind und Fachkräfte zu sichern.
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