Umlage- und Erstattungssätze 2022
Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.
Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit
ab 01.06.2022
| Erstattungssatz | Umlagesatz |
|---|---|
| Bei 50 % Erstattung | 2,5 % |
| Bei 60 % Erstattung | 3,0 % |
| Bei 80 % Erstattung | 4,2 % |
bis 31.05.2022
| Erstattungssatz | Umlagesatz |
|---|---|
| Bei 50 % Erstattung | 1,8 % |
| Bei 60 % Erstattung | 2,2 % |
| Bei 80 % Erstattung | 3,6 % |
Umlage- und Erstattungssatz U2 Mutterschaft
ab 01.06.2022
| Erstattungssatz | Umlagesatz |
|---|---|
| Bei 100 % Erstattung | 0,69 % |
bis 31.05.2022
| Erstattungssatz | Umlagesatz |
|---|---|
| Bei 100 % Erstattung | 0,77 % |
Stand
Erstellt am: 21.12.2021
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