Arbeitslosenversicherung und Existenzgründer

Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung kann für Gründerinnen und Gründer sinnvoll sein. Zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung zählt beispielsweise auch ein möglicher Gründungszuschuss. An die Beantragung einer Mitgliedschaft sind allerdings einige Voraussetzungen geknüpft.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Können Selbstständige überhaupt arbeitslos werden? Ja: Sie können sich erwerbslos melden, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld können maximal 165 Euro pro Monat dazuverdient werden. Einnahmen, die darüber hinausgehen, werden vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Voraussetzungen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung:

  • Selbstständige können die Arbeitslosenversicherung beantragen, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor der Existenzgründung mindestens zwölf Monate pflichtversichert oder Leistungsbezieher waren.
  • Zudem darf der Umfang ihrer Tätigkeit nicht unter 15 Wochenstunden liegen.
  • Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Beginn der Selbstständigkeit gestellt werden.

Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung beträgt 2024 2,6 Prozent. Berechnet wird der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige von der monatlichen Bezugsgröße. Das entspricht 91,91 Euro monatlich (West), beziehungsweise 90,09 Euro (Ost). Gründende zahlen im ersten Jahr nur die Hälfte. Die Beiträge werden an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt.

Für Gründerinnen und Gründer gibt es die Möglichkeit einer anfänglichen Beitragsermäßigung. Ab dem Zeitpunkt der Gründung bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres ist pro Monat lediglich die Hälfte des genannten Beitrags zu entrichten.

Aufgaben und Ziele der Arbeitslosenversicherung

Eine wesentliche Aufgabe der Arbeitslosenversicherung ist die Arbeitsförderung. Ihr Hauptziel ist, Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu beenden. Arbeitsagenturen und Jobcentern steht dafür eine Vielzahl an Förderinstrumenten zur Verfügung, von denen einige auch für Gründende interessant sind. Zuständig ist jeweils die örtliche Arbeitsagentur, die eine ortsnahe Förderung gewährleistet.

Zu den möglichen Leistungen zählen

  • die Zahlung von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung sowie
  • Förderungen für Menschen, die sich aus einer Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen.
  • Dazu zählen etwa ein Gründungszuschuss oder
  • Zuschüsse für die Beschaffung von Sachmitteln bei Bürgergeld-Empfängern. Die Sachmittel müssen für die Selbstständigkeit notwendig und angemessen sein und sind auf 5.000 Euro begrenzt.
  • Wenn Selbstständige Arbeitslose einstellen wollen, können sie bei der Bundesagentur für Arbeit ebenfalls Förderungen, etwa in Form von Lohnzuschüssen, beantragen.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2024

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