Minijobs
Ein Minijob ist in der Sozialversicherung meistens versicherungsfrei. Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden: der geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung.
Jobcheck: Sozialversicherung im Blick
Ermitteln Sie mit nur wenigen Klicks den korrekten Versicherungsstatus für Studierende, Schüler und Praktikanten.
E-Paper Minijobs – geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen
Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in diesem E-Paper vor.
Persönliche Ansprechperson
Firmenkundenservice
Kontaktformular




