Hallo zusammen,
eine Beamtin erhält einen Unterhaltsbeitrag nach § 44 LBeamtVG, auch nach der Regelaltersgrenze. Der Dienstunfall ereignete sich während des Vorbereitungsdienstes, daher wurde sie nicht in ein Beamtenverhältnis übernommen.
Der Unterhaltsbeitrag ist nach § 3 Nr. 6 EstG steuerfrei.
Hier stellt sich jetzt die Frage der Sozialversicherungspflicht. Vor und nach der Regelaltersgrenze.
Unter § 23c SGB IV ist dieser Tatbestand nicht aufgeführt und andere Rechtsgrundlagen konnten wir nicht finden.
Können Sie uns sagen wie das Ganze sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen ist und auf welcher Rechtsgrundlage eine Sozialversicherungspflicht / oder -freiheit besteht?
Melden Sie sich gerne, wenn noch weitere Informationen benötigt werden.
Vielen Dank im Voraus.