Guten Tag,
wir haben einen Minijober, der ein monatliches Entgelt in Höhe von 603 Euro bezieht.
Nun wird das Beschäftigungsverhältnis beendet. Im Zuge dessen sind natürlich auch Urlaubsansprüche noch zu verwerten.
Wie verhält es sich, wenn hierbei die Summe aus Arbeitsentgelt und dem Wert der Urlaubstage die 603 Euro übersteigt?
Der Kollege war dann im Zeitraum Februar bis April 2026 bei uns tätig.
Würde das in dem Fall als "gelegentliche Überschreitung" noch durchgehen oder wäre hier schlussendlich dann kein Minijob mehr anwendbar?