Guten Tag,
ich hätte eine Frage zu einer Nebenbeschäftigung. Ein Arbeitnehmer hat eine Hauptbeschäftigung, in welcher er die Beitragsbemessungsgrenze in KV und RV bereits übersteigt. Er nimmt eine Nebenbeschäftigung an und möchte hier SV frei angemeldet werden, da sein Hauptarbeitgeber sich bereit erklärt die kompletten Beiträge bis zu BBG zu übernehmen. Geht das mit Bestätigung des Hauptarbeitgebers? Oder müssen die Beiträge aufgeteilt werden?