Sehr geehrtes Expertenteam,
seit Jan 26 werden die PKV-Beiträge über ELSTAM zur Verfügung gestellt. IdR stimmt die Beitragshöhe auch, allerdings haben wir in Ausnahmefällen Mitarbeiter, deren Kinder zwar privatversichert sind, der Versicherungsnehmer allerdings der Ehepartner ist. Hier kann aktuell keine Meldung über ELSTAM erfolgen. Nach Vorlage entsprechend Bescheide und der Zusicherung durch den Mitarbeiter, dass der Ehepartner keinen AG- Zuschuss erhält (da selbst nicht privatversichert), haben wir bislang auch für die Kinder bis zum Erreichen der Höchstgrenze Zuschüsse ausgezahlt. Wir würden hier die Übergangsregelung des neuen ELSTAM Verfahrens anwenden. Ist das nach Ihrer Einschätzung zulässig oder dürfen hier keine AG-Zuschüsse ausgezahlt werden? Oder könnten sie nur als Steuer- und SV pflichtiges Entgelt ausgezahlt werden? In der Fachliteratur finden wir hierzu leider widersprüchliche Aussagen. Vielen Dank für eine Einschätzung.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Schmid