Category Image
Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 48 SGB IX Ziff. 2. RS 2001/02, Rechtsverordnungen

Das BMAS kann im Einvernehmen mit dem BMG in einer Rechtsverordnung Näheres zur Abgrenzung der in § 46 SGB IX genannten Leistungen und der weiteren Leistungen dieser Dienste und Einrichtungen sowie zur Hilfsmittelversorgung und zur Zusammenarbeit mit den orthopädischen Versorgungsstellen regeln (§ 32 Nummer 2 SGB IX).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.