Category Image
Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 7

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Arbeitslosengeld II [RS 2015/07]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2015 - Rundschreiben Nr. 7



Ziff. I.1.4.6. RS 2015/07, Zusammentreffen von Arbeitslosengeld II und einer freiwilligen Versicherung

(1) Die Pflichtversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 2a SGB V ist vorrangig gegenüber einer freiwilligen Versicherung nach § 9 Absatz 1 SGB V oder § 188 Absatz 4 SGB V. Dies ergibt sich aus der Regelung des § 191 Satz 1 Nummer 2 SGB V, nach der die freiwillige Mitgliedschaft mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft endet.

(2) Von dieser Fallgestaltung können betroffen sein

  • -freiwillig versicherte Studenten,
  • -freiwillig versicherte Selbständige (vgl. Ziff. I.1.4.4.),
  • -freiwillig versicherte Rentner,
  • -freiwillig versicherte Beamte/Pensionäre/Ruhegehaltsempfänger (vgl. Ziff. I.1.4.5.),
  • -freiwillig Versicherte während der Elternzeit.

Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.