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Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
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2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. A.III.1.3.1. RS 2002/02, Entgeltfortzahlung neben Krankengeld oder Verletztengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes oder Winterausfallgeldes

Für die Zeit, für die ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts besteht und Krankengeld oder Verletztengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes oder Winterausfallgeldes zu zahlen ist (§ 47b Absatz 4 SGB V, § 47 Absatz 2 SGB VII), besteht Versicherungspflicht gemäß § 3 Satz 1 Nummer 3 SGB VI neben der Versicherungspflicht nach § 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI.


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