Category Image
Rundschreiben

1999 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000); leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1999/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1999 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 17.2.4. RS 1999/01, Leistungserbringer ambulanter Rehabilitation

Die ambulante Rehabilitation kann durchgeführt werden in

  • -Rehabilitationseinrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag nach § 111c SGB V besteht,
  • -wohnortnahen Einrichtungen. . .[,]
  • -[stationären Pflegeeinrichtungen nach § 72 Absatz 1 SGB XI.]

Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.