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Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
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1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. B.VI.1.2. RS 1991/01, [Beitragszahlung an nicht zuständige Träger der Rentenversicherung]

Rentenversicherungsbeiträge, die [an einen nicht zuständigen Träger der Rentenversicherung] gezahlt worden sind, werden nach § 201 Absatz 1 Satz 2 SGB VI nicht an den zuständigen Träger der Rentenversicherung überwiesen. Dies entspricht der bisherigen Verwaltungspraxis der Rentenversicherungsträger.


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