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Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum KSVG; Durchführung ab 1. 1. 1996 [RS 1996/01]
Sozialversicherungsrecht
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1996 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 9.3. RS 1996/01, Angaben zum Jahresarbeitseinkommen

§ 13 KSVG berechtigt die Künstlersozialkasse, von den Versicherten und den Zuschussberechtigten Angaben zu fordern, die für die Berechnung der Vomhundertsätze der Künstlersozialabgabe notwendig sind und die die Erfassung von Abgabepflichtigen oder die Ermittlung der abgabepflichtigen Entgelte erleichtern können.


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