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Grundsätze

KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung [KVdRMeldeGs]
Sozialversicherungsrecht
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KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung



Ziff. 2.2.1.n. KVdRMeldeGs, Änderung der Rentenhöhe in Fällen des Zuschusses zur Krankenversicherung

In Zuschussfällen für Zeiten ab 1. 4. 2004 ist der neue Betrag der monatlichen Rentenhöhe nur dann der Krankenkasse zu melden, wenn ein entsprechendes maschinelles Amtshilfeersuchen der Krankenkasse nach Ziff. 3.1. unter Angabe des jeweiligen Anforderungsgrundes beim Rentenversicherungsträger vorliegt.


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