Category Image
Rundschreiben

1983 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB X - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten [RS 1983/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1983 - Rundschreiben Nr. 2



§§ 102 bis 114 SGB X Ziff. 5. RS 1983/02, Abgrenzung zu Aufträgen (§§ 88 ff. SGB X)

Erstattungsansprüche und Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen aus Aufträgen (§ 91 SGB X) können nicht miteinander konkurrieren; die Vorschriften der §§ 102 bis § 114 SGB X gelten daher nicht für aus Auftragsverhältnissen resultierende Erstattungsansprüche. Aus diesem Grunde sind zuerst stets die Auftragsangelegenheiten abzuwickeln. Der jeweils endgültig belastete Leistungsträger kann anschließend eventuell bestehende Erstattungsansprüche weiterverfolgen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.