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Grundsätze

BMV-Ä – Bundesmantelvertrag - Ärzte

Bundesmantelvertrag - Ärzte (BMV-Ä)
Sozialversicherungsrecht
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BMV-Ä – Bundesmantelvertrag - Ärzte



§ 64 BMV-Ä, Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung

(1)1 Dieser Vertrag tritt am 1. 10. 2013 als allgemeiner Inhalt der unter seinen Geltungsbereich fallenden Gesamtverträge in Kraft. 2 § 48 Absatz 5 gilt nur für vertragsärztliche Leistungen, die nach Inkrafttreten dieses Vertrages erbracht wurden.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft

  • 1.der BMV-Ä vom 1. 1. 1995,
  • 2.der EKV vom 1. 7. 1994.

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