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Grundsätze

BMV-Ä – Bundesmantelvertrag - Ärzte

Bundesmantelvertrag - Ärzte (BMV-Ä)
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BMV-Ä – Bundesmantelvertrag - Ärzte



§ 32 BMV-Ä, Bescheinigung über den voraussichtlichen Tag der Entbindung

Der Vertragsarzt darf für die Krankenkasse bestimmte Bescheinigungen über den voraussichtlichen Tag der Entbindung nur aufgrund einer Untersuchung der Schwangeren ausstellen.


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