Thema

Künstlersozialabgabe

Unternehmen, die Werke und Leistungen selbstständiger Kunstschaffender oder journalistisch Tätiger gegen Entgelt in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen. Grundlage bei der Berechnung der Abgabe sind alle in einem Kalenderjahr an diese Selbstständigen gezahlten Entgelte.

Aktuelles

  • Urlaubsplaner 2026: Ein dreiköpfiges Team schaut gemeinsam auf ein Notebook
    12.03.2026 | AOK-Urlaubsplaner 2027

    Abwesenheiten im Blick

    Jetzt an die Teamplanung 2027 denken: Wer ist wann nicht da? Mehr Weitblick mit dem Urlaubsplaner.
  • Arbeitszeiterfassung ist Pflicht: Frau greift nach Kiste in einem Regallager.
    08.01.2026 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

    Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitszeiten der Beschäftigten systematisch zu erfassen. Mehr dazu bei Trends & Tipps.
  • SV-Beiträge 2026: Mann am Schreibtisch tippt auf einem Taschenrechner
    05.01.2026 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    SV-Beiträge und Rechengrößen 2026

    Höhere Entgeltgrenzen und Rechengrößen: Mit welchen Werten Sie in der SV im Jahr 2026 rechnen müssen.
Weiteres zum Thema

Expertenforum der AOK Baden-Württemberg

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Rechtsdatenbank durchsuchen

Passende Dokumente zum Thema Künstlersozialabgabe
  • Künstlersozialversicherungsgesetz

    Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten (KSVG).

    Mehr erfahren
  • Meldepflichten des Arbeitgebers

    Die Prüfung der Erfüllung der Meldepflicht des Arbeitgebers wird in § 28p SGB IV geregelt.

    Mehr erfahren
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.