Überblick: Krankenkassenwahlrecht

Beschäftigte können ihre Krankenkasse frei wählen. Wann sie ihre Wahl ändern können und wie es mit mitversicherten Familienangehörigen aussieht.

Das Krankenkassenwahlrecht für Beschäftigte

Krankenversicherungspflichtige sowie krankenversicherungsfreie Personen können ihre Krankenkasse aus verschiedenen Anbietenden der gesetzlichen Krankenversicherung frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten. Hierbei wird unterschieden,

  • ob eine Krankenversicherungspflicht oder eine Versicherungsberechtigung als freiwilliges Mitglied neu eintritt oder
  • ob das Mitglied sich aus einer bestehenden Mitgliedschaft heraus für eine neue Krankenkasse entscheidet.

Die Bindungsfrist

Beschäftigte sind zwölf Monate an die Wahl einer Krankenkasse gebunden. Nach Ablauf dieser 12 Monate können sie eine neue Kasse wählen. Wenn sie den Arbeitgeber wechseln, können sie sofort eine neue Kasse wählen, außer es handelt sich um eine Mehrfachbeschäftigung.

Familienangehörige

Mitversicherte Familienangehörige haben kein eigenes Krankenkassenwahlrecht. Sie sind abhängig von der Wahl des Familienmitglieds, über das sie versichert sind. Das kann beispielsweise der Partner oder die Partnerin in einer Ehe beziehungsweise einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder ein Elternteil sein. 

Stand

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2026

Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Überblick: Krankenkassenwahlrecht

Beschäftigung von Rentnern

Bei der Beschäftigung von Rentenbeziehenden sind sozialversicherungsrechtlich Besonderheiten zu beachten. Die verschiedenen Arten des Rentenbezugs spielen ebenfalls eine Rolle.

Mehr erfahren
Altersteilzeit und Sozialversicherung

Welche Modelle der Altersteilzeit möglich sind und welche sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.

Mehr erfahren
Beschäftigung in Altersteilzeit

Informieren Sie sich, was Altersteilzeit bedeutet, welche Varianten es gibt und welche sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen sich ergeben.

Mehr erfahren
Kontakt zur AOK Bayern
Grafik Firmenkundenservice

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Firmenkundenservice

Bankdaten

Hier finden Sie die Bankverbindungen und die Betriebsnummer der AOK Bayern