17.09.2024 | Sozialversicherung

Voraussichtliche Rechengrößen für 2025

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt um 4.500 Euro auf 73.800 Euro im Jahr 2025. Das sieht der Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung vor. Erstmals seit der deutschen Wiedervereinigung gibt es 2025 nur noch bundesweit gültige Rechengrößen.

Bundesweite Rechengrößen 2025

Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) und die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAE-Grenze) in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst.

Danach soll im kommenden Jahr nicht nur die JAE-Grenze von 69.300 Euro auf 73.800 Euro steigen, auch die BBG in der Krankenversicherung wird von 62.100 Euro (2024) auf 66.150 Euro (2025) angehoben. Die BBG in der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt 2025 voraussichtlich bei 96.600 Euro.

Ein Novum dabei: Ab 2025 sind die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung in Ost- und Westdeutschland gleich. Damit gelten ab dem kommenden Jahr alle Sozialversicherungswerte bundesweit.

Die Werte gelten zunächst unter Vorbehalt, die Verordnung wird voraussichtlich im Oktober von der Bundesregierung beschlossen. Rechtsgültig sind sie dann ab dem 1. Januar 2025. Die weiteren Zahlen zu den voraussichtlichen Rechengrößen 2025 finden Sie im AOK-Fachportal für Arbeitgeber.

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