Guten Tag,
ist es zulässig, für denselben Arbeitnehmer und denselben Beschäftigungsmonat durch denselben Arbeitgeber zwei elektronische Lohnsteuerbescheinigungen zu übermitteln, wobei eine Bescheinigung Arbeitslohn der Steuerklassen 1-5 und die andere Arbeitslohn der Steuerklasse 6 ausweist? Falls nein, auf welche Weise ist der Sachverhalt in der Lohnsteuerbescheinigung korrekt darzustellen?
Hintergrund ist ein Systemwechsel zum 01.05.2026 und einer erfolgen Zahlung im Mai 2026 auf dem Altsystem die fälschlicherweise erfolgt ist und nicht zurück geholt werden kann.
Diese wurde mit SK 6 abgegeben - die Zahlung im Mai 2026 auf dem Altsystem wurde demnach mit SK 6 versteuert.
Aus dem neuen System erfolgt im Februar 2027 die LSB für die Zeit von 01.05.2026 bis 31.12.2026.
Vielen Dank.