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  • 01
    Zwei Lohnsteuerbescheinigung von ein und demselben AG für denselben Monat

    Guten Tag,


    ist es zulässig, für denselben Arbeitnehmer und denselben Beschäftigungsmonat durch denselben Arbeitgeber zwei elektronische Lohnsteuerbescheinigungen zu übermitteln, wobei eine Bescheinigung Arbeitslohn der Steuerklassen 1-5 und die andere Arbeitslohn der Steuerklasse 6 ausweist? Falls nein, auf welche Weise ist der Sachverhalt in der Lohnsteuerbescheinigung korrekt darzustellen?


    Hintergrund ist ein Systemwechsel zum 01.05.2026 und einer erfolgen Zahlung im Mai 2026 auf dem Altsystem die fälschlicherweise erfolgt ist und nicht zurück geholt werden kann.

    Diese wurde mit SK 6 abgegeben - die Zahlung im Mai 2026 auf dem Altsystem wurde demnach mit SK 6 versteuert.


    Aus dem neuen System erfolgt im Februar 2027 die LSB für die Zeit von 01.05.2026 bis 31.12.2026.


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Zwei Lohnsteuerbescheinigung von ein und demselben AG für denselben Monat

    Sehr geehrter Fragsteller,


    wir verstehen den Sachverhalt wie folgt und bitten bei Missverständnissen um Hinweis:


    Im Mai 2025 wurde Vergütung (im Altsystem) mit Steuerklasse 6 abgerechnet und ausgezahlt. Ab 01.05. wird (im Neusystem) die Vergütung mit anderer Steuerklasse (1 bis 5) abgerechnet und ausgezahlt.


    Zu Ihren Fragen:

    Die Anwendung verschiedener Steuerklassen für denselben Abrechnungsmonat ist nicht korrekt.

    Der Vorgang ist zu korrigieren durch Erfassung im Neusystem und Erstellung einer Korrekturabrechnung für Mai 2026.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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