Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgenden Sachverhalt: Wir hatten eine Ärztin (privat versichert und in der Ärzteversorgung, BGR 0010) bis 31.01.24 bei uns beschäftigt. Ab dem 01.02.24 ging sie in Rente und bezieht seitdem Rente von der Ärzteversorgung. Zeitgleich begann sie bei uns eine Beschäftigung während Rentenbezug (BGR 0320). Wir zahlen der Mitarbeiterin ab 01.02.24 keinen Zuschuss zur privaten KV und PV. Die Mitarbeiterin besteht nun auf den Zuschuss und hat eine Bescheinigung der Ärzteversorgung eingereicht, wonach sie keinen Zuschuss zur privaten KV und PV von der Ärzteversorgung erhält. Frage: In welchem Gesetzt können wir nachlesen, dass die Mitarbeiterin keinen Anspruch auf Zuschuss zur privaten KV und PV hat?
Vielen Dank.