Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einem privat Kranken- und Pflegeversicherten Mitarbeiter haben wir per 01.10. reduzierte PKV-Zuschusswerte über ELStAM gemeldet bekommen. In der Folge hat sich der AG-Zuschuss für den Mitarbeiter reduziert.
Es stellte sich heraus, dass die 21-jährige Tochter des Mitarbeiters ein bezahltes Praktikum begonnen hat. Dieses ist steuer-, nicht aber krankenversicherungspflichtig. Die Tochter ist daher weiterhin beim Vater (unser Mitarbeiter) PKV-versichert.
Da der Arbeitgeber der Tochter sich per ELStAM als Hauptarbeitgeber angemeldet hat, ist der steuerliche Verbund beim Vater (unser Mitarbeiter) rausgeflogen. Im Ergebnis übermittelt uns das Finanzamt die Werte für den Zuschuss der Tochter nicht mehr.
Zumindest, sofern die Tochter eine Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs ausübt, dürfte m.W. weiterhin nach § 10 Abs. 2 SGB V ein Anspruch auf AG-Zuschuss für die Tochter beim Vater bestehen. Ist das korrekt?
Per ELStAM bekommen wir die Daten jedoch (richtigerweise) nicht mehr gemeldet und die Papier-Bescheinigungen darf ich eigentlich nicht mehr akzeptieren.
Auch greift hier m.E. das Papier-Ersatzverfahren nicht.
Wie ist hier nun die korrekte Vorgehensweise?
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.