Hallo zusammen,
wie verhält es sich bei der Ermittlung des kalendertäglichen Nettoentgelts wenn vor der Geburt noch ein Zuschlag zur PV berücksichtigt wurde und ab der Geburt der Zuschlag zur PV wegfällt ?
(Sinngemäß auch wenn sich die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren nunmehr ändern sollte)
Unseres Erachtens muss dieser Umstand bei der Ermittlung des kalendertäglichen Entgelts Rechnung getragen werden.
Vielen Dank im voraus.