Expertenforum - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

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  • 01
    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Hallo zusammen,

    wie verhält es sich bei der Ermittlung des kalendertäglichen Nettoentgelts wenn vor der Geburt noch ein Zuschlag zur PV berücksichtigt wurde und ab der Geburt der Zuschlag zur PV wegfällt ?

    (Sinngemäß auch wenn sich die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren nunmehr ändern sollte)

    Unseres Erachtens muss dieser Umstand bei der Ermittlung des kalendertäglichen Entgelts Rechnung getragen werden.

    Vielen Dank im voraus.

  • 02
    RE: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen keine Stellungnahme abgeben können. Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Meines Erachtens ist der Wegfall des Zuschlags zur Pflegeversicherung anlässlich der Geburt des Kindes für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nicht zu berücksichtigen.


    Für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld gilt das sogenannte Lohnbezugsprinzip. Der Zuschuss berechnet sich also auf Grundlage der abgerechneten Vergütung im Referenzzeitraum und gerade nicht auf Grundlage der während des Bezugs des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld entgangenen Vergütung.


    Vor diesem Hintergrund verbleibt es meines Erachtens bei der Berechnung unter Berücksichtigung des Zuschlags zur Pflegeversicherung.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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