Expertenforum - Zuschuss zum MuSchG / Welcher Netto ist maßgebend?

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  • 01
    Zuschuss zum MuSchG / Welcher Netto ist maßgebend?

    Eine Mitarbeiterin finanziert die betriebliche Altersversorgung mit einer Gehaltsumwandlung von 100 € monatlich.

    Bei 1000 EURO brutto sind 900 EURO steuer- und beitragspflichtig. Das ergibt dann ein entsprechendes Netto.

    Muss zur Berechnung des Zuschusses zum MuSchG ausgehend von 1000 EURO brutto ein fiktives Netto ausgerechnet werden? Danke für die Antwort.

  • 02
    RE: Zuschuss zum MuSchG / Welcher Netto ist maßgebend?

    Guten Tag, 

    Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ eingestellt wurde. Wir haben Ihre Anfrage daher in die Rubrik „Arbeitsrecht“ verschoben, so dass Sie eine Antwort aus dem Bereich Arbeitsrecht erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Zuschuss zum MuSchG / Welcher Netto ist maßgebend?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf eine Vergütung in Höhe von EUR 100,00. Für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist deshalb von einer Bruttovergütung in Höhe von EUR 900,00 auszugehen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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