Eine Mitarbeiterin finanziert die betriebliche Altersversorgung mit einer Gehaltsumwandlung von 100 € monatlich.
Bei 1000 EURO brutto sind 900 EURO steuer- und beitragspflichtig. Das ergibt dann ein entsprechendes Netto.
Muss zur Berechnung des Zuschusses zum MuSchG ausgehend von 1000 EURO brutto ein fiktives Netto ausgerechnet werden? Danke für die Antwort.