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  • 01
    Zuschuss zum Auto laden Firmenwagen

    Hallo zusammen,

    wie ist das wenn jemand einen Firmenwagen hat, es ist ein reines Elektroauto, und man möchte dem Mitarbeiter monatlich 35 € fürs Laden für zu Hause zukommen lassen.

    Können die 35 € mit 25% pauschal versteuert werden?

    Danke vorab.

  • 02
    RE: Zuschuss zum Auto laden Firmenwagen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    maßgeblich für die gestellte Frage sind die Festlegungen der Verwaltung im BMF-Schreiben vom 11.11.2025 (GZ: IV C 5 - S 2334/00087/014/013).

    Danach besteht nicht mehr die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung. Zuschüsse sind in Höhe der tatsächlich arbeitnehmerseits getragenen und nachgewiesenen Kosten (als Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG) steuerfrei. Ansonsten sind sie steuerpflichtiger Arbeitslohn.


    Einzelheiten des Nachweises regelt das BMF-Schreiben in Tz. 26-31. Die geladene Strommenge ist konkret zu dokumentieren (z.B. über Zähler oder Fahrzeug-App) und entweder mit dem nachgewiesenen konkreten Stromtarif oder pauschal mit dem vom Statistischen Bundesamt halbjährlich veröffentlichten Gesamtstrompreis für private Haushalte (Statistik-Code 61243-0001, Durchschnittspreise einschließlich Steuern, Abgaben und Umlagen“) zu berechnen. Dabei wird jeweils der für das erste Halbjahr des Vorjahrs veröffentlichte Gesamtstrompreis im gesamten Kalenderjahr verwendet und auf volle Cent abgerundet. 2026 gilt deshalb der für das 1. Halbjahr 2025 ermittelte Betrag von 34 Cent je kWh.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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