Expertenforum - Zuschuss zu Fitnessstudio durch Arbeitgeber

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  • 01
    Zuschuss zu Fitnessstudio durch Arbeitgeber

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Rahmen des betrieblichen Gesundheitswesens möchten wir gerne unseren Mitarbeitern einen Zuschuss zur Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio bezahlen. Die Mitgliedschaft kostet 60 Euro, der Arbeigeber möchte 30 Euro Zuschuss geben.

    Frage: Ist dieser Betrag steuer- und sv-pflichtig? Kann dieser Betrag evtl. im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze steuerfrei bleiben? Falls ja, was gibt es zu beachten? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

  • 02
    RE: Zuschuss zu Fitnessstudio durch Arbeitgeber

    Sehr geehrte Fragesteller,


    nachfolgend wird Ihre Frage aus lohnsteuerlicher Sicht beantwortet. Für die SV-Aspekte bitten wir um Befragung der Fachexperten Sozialversicherung. Vielen Dank!


    Die anteilige Kostentragung von Arbeitgeberseite kann - wie von Ihnen vermutet - im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 und 11 EStG steuerfrei bleiben. Voraussetzung ist, dass der Zuschuss in Zusammenrechnung mit anderen Sachbezügen monatlich EUR 50 brutto nicht übersteigt. Außerdem darf keine "verwendungsoffene" Auszahlung an die Arbeitnehmer erfolgen. Zulässig und privilegiert wäre also z.B. die direkte Zahlung der Zuschüsse durch den Arbeitgeber an den jeweiligen Leistungsanbieter (Fitnessstudio).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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