Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des betrieblichen Gesundheitswesens möchten wir gerne unseren Mitarbeitern einen Zuschuss zur Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio bezahlen. Die Mitgliedschaft kostet 60 Euro, der Arbeigeber möchte 30 Euro Zuschuss geben.
Frage: Ist dieser Betrag steuer- und sv-pflichtig? Kann dieser Betrag evtl. im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze steuerfrei bleiben? Falls ja, was gibt es zu beachten? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.